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Agenten vor den LLMs: Der älteste produktive Agent der Bank ist eine Regelmaschine

brand eins Illustration: Ein komplexes mechanisches Uhrwerk leitet Entscheidungsblöcke über Sortierschienen.

Know Your Agent · Fundamentstück 0.1 · Typologie

Agenten vor den LLMs: Der älteste produktive Agent der Bank ist eine Regelmaschine

Die Agentendebatte des Jahres 2026 beginnt fast überall beim Sprachmodell. Das ist historisch falsch und aufsichtlich folgenreich: In regulierten Prozessen arbeiten seit Jahrzehnten autonome Systeme ohne Sprachmodell – und nur für sie gibt es belastbare Langzeiterfahrung aus dem produktiven Betrieb. Diese Enzyklopädie beginnt deshalb nicht beim Modell, sondern bei der Entscheidungslogik.

Dossier Know Your Agent Cluster Fundament: Typologie und Begriffe Stand 25. Juli 2026 Lesezeit ca. 13 Minuten

Dieses Stück legt fest, was in dieser Enzyklopädie ein Agent ist. Die Festlegung ist nicht akademisch: Sie entscheidet darüber, welche Systeme kartiert werden und welche durch das Raster fallen. Eine Definition, die beim Sprachmodell beginnt, übersieht die Transaktionsüberwachung, die Kreditentscheidungsmaschine, den Dispositionsoptimierer und den RPA-Roboter – also genau jene Systeme, die in regulierten Häusern einen erheblichen Teil der produktiven Automatisierung prägen.

Befund 01Eine Definition ohne Modellvorannahme

Ein Agent ist ein System, das eine Umgebung wahrnimmt, daraus über die Zeit eine Handlungsentscheidung ableitet und diese Handlung ausführt, ohne dass ein Mensch jeden einzelnen Schritt auslöst. Diese Definition ist alt, sie stammt aus der klassischen Informatik, und sie enthält keine Aussage darüber, womit entschieden wird.

Genau darin liegt ihr Wert für dieses Dossier. Die drei Fragen, die aufsichtlich zählen – Was darf das System tun? Wie kommt es zu seinem Ergebnis? Wer verantwortet das Ergebnis? – sind unabhängig davon zu beantworten, ob im Kern eine Entscheidungstabelle, ein Gradientenverfahren oder ein Sprachmodell rechnet.

Die Achse dieses Dossiers ist die Entscheidungslogik, nicht das Modell. Die Modellbasis – Frontier gegenüber lokal – bleibt eine wichtige zweite Achse, aber sie greift nur für die Teilmenge der Agenten, die überhaupt ein Sprachmodell enthalten. Für einen DMN-Entscheidungsbaum in der Kreditvorprüfung ist die Frage „Frontier oder Open Weight?“ ohne Bedeutung; die Fragen nach Prüfbarkeit, Autonomiegrad und Verantwortung sind es nicht.

Befund 02Acht Entscheidungslogiken – plus RPA als Ausführungsklasse

Die folgende Typologie ist das Raster, nach dem jeder Eintrag dieser Enzyklopädie seine Agenten einordnet. Acht Klassen beschreiben, wie fachlich entschieden wird. RPA steht daneben als Ausführungsklasse: Es kann Handlungen automatisieren, trifft aber ohne gekoppelte Regeln oder Modelle keine eigene fachliche Entscheidung. Die Klassen sind nach dem Grad der Vorherbestimmtheit sortiert.

Typologie der Entscheidungs- und Ausführungslogik
KlasseWie entschieden wirdPrüfbarkeitTypischer Einsatz in regulierten Häusern
RegelagentExplizite Regeln, Schwellenwerte, Entscheidungstabellen. Verhalten vollständig vorab bestimmt.Vollständig. Jede Entscheidung ist auf eine benannte Regel zurückführbar.Transaktionsüberwachung, Sanktionsabgleich, Limitprüfung, Produktfreigaben
ZustandsagentZustandsautomat oder Prozessmodell; der nächste Schritt folgt aus dem erreichten Zustand.Vollständig, sofern der Zustandsverlauf protokolliert wird.Onboarding-Strecken, Fallbearbeitung, Eskalationspfade
Planungs- und OptimierungsagentSucht in einem definierten Lösungsraum das Optimum unter Nebenbedingungen.Hoch: Zielfunktion und Nebenbedingungen sind explizit. Der Suchweg ist es meist nicht.Liquiditätsdisposition, Portfoliooptimierung, Personaleinsatz, Routing
Statistisches ScoringTrainiertes Modell auf festen Merkmalen; Gewichte nach dem Training unveränderlich.Mittel bis hoch, abhängig vom Verfahren. Etablierte Modellvalidierung vorhanden.Kreditscoring, Betrugsscoring, Kundensegmentierung, Risikoklassifizierung
Adaptives LernenModell lernt im Betrieb weiter; Verhalten ändert sich ohne neues Release.Schwierig: Der Stand zum Entscheidungszeitpunkt muss eigens festgehalten werden.Next-Best-Action, adaptive Betrugserkennung, Preisgestaltung
Reinforcement LearningLernt aus Rückmeldung einer Umgebung entlang einer Belohnungsfunktion.Gering: Die Belohnungsfunktion ist prüfbar, das gelernte Verhalten kaum.Handelsausführung, Marktmodellierung; in Kontrollprozessen selten
RPA · AusführungsklasseAufgezeichnete oder skriptgesteuerte Abläufe auf Oberflächen und Schnittstellen. Keine eigene Entscheidungslogik.Vollständig auf Ablaufebene, aber ohne fachliche Semantik.Datenübernahme zwischen Altsystemen, Berichtserstellung, Stammdatenpflege
Cognitive AutomationErkennungsverfahren für Dokumente und Sprache, nachgelagert an Regeln gekoppelt.Zweigeteilt: Die Regelschicht ist prüfbar, die Erkennungsschicht nur statistisch.Dokumentenprüfung im Onboarding, Auszugsauswertung, Postkorbklassifikation
SprachmodellagentEin Sprachmodell wählt zur Laufzeit Werkzeuge und Schritte; der Ablauf entsteht während der Ausführung.Gering ohne eigens gebaute Protokollierung. Kein deterministischer Nachvollzug.Recherche, Entwurfserstellung, Alert-Voranalyse, Kundendialog

Die in der Praxis häufigste Bauform ist keine weitere Klasse, sondern eine Kombination: der hybride Agent. Ein Sprachmodell erstellt einen Entwurf, eine Entscheidungstabelle prüft ihn gegen harte Regeln, ein Zustandsmodell führt den Vorgang, ein Mensch gibt frei. In dieser Bauform liegt die Entscheidung nicht dort, wo die Aufmerksamkeit liegt – und genau das macht ihre Kartierung notwendig.

Befund 03Der blinde Fleck: der produktivste Agent ist der älteste

In der Geldwäschebekämpfung läuft seit rund einem Vierteljahrhundert ein autonomes System, das jede Definition eines Agenten erfüllt: Die Transaktionsüberwachung nimmt Zahlungsströme wahr, wendet Regeln an, erzeugt Alerts und stößt damit Bearbeitungsvorgänge an, ohne dass ein Mensch jeden Einzelfall auslöst. Sie ist regelbasiert, deterministisch und vollständig erklärbar. Für jeden Alert lässt sich sagen, welche Regel mit welchem Schwellenwert gegriffen hat.

Und sie liegt fast immer falsch. Die in der Branche kursierenden Schätzungen für den Anteil unbegründeter Alerts bewegen sich zwischen 85 und über 95 Prozent, je nach Erhebung und Institutsgröße.

Zur Beleglage. Diese Zahlen stammen überwiegend aus Beratungs- und Anbieterveröffentlichungen, nicht aus aufsichtlichen Statistiken; eine amtliche Quote wird nicht veröffentlicht. Die Spannbreite von 85 bis über 95 Prozent ist deshalb als Größenordnung zu lesen, nicht als Messwert. Unstrittig ist die Richtung: Der überwiegende Teil der Alerts führt zu keiner Verdachtsmeldung.

Damit steht der wichtigste Satz dieses Fundamentstücks:

Vollständige Erklärbarkeit und systematische Fehlerhaftigkeit schließen einander nicht aus. Die Transaktionsüberwachung beweist seit Jahrzehnten, dass ein System jede seiner Entscheidungen begründen und trotzdem überwiegend danebenliegen kann.

Diese Einsicht ordnet die gesamte Agentendebatte neu. Wer Sprachmodellagenten mit dem Argument der fehlenden Erklärbarkeit ablehnt, vergleicht sie mit einem Zustand, den es nie gab. Der Vergleichsmaßstab ist nicht ein fehlerfreies erklärbares System, sondern ein erklärbares System mit bekannter, hoher und seit Jahrzehnten hingenommener Fehlerquote.

Der Handel, der in vielen Häusern gerade eingegangen wird, lautet also präziser: Man gibt deterministische Nachvollziehbarkeit auf und erhält dafür eine Aussicht auf geringere Fehlalarmquoten. Ob dieser Handel im Einzelfall gut ist, hängt vom Prozess ab. Dass er selten als Handel benannt wird, ist das eigentliche Governance-Problem.

Befund 04Warum die alten Klassen nicht verschwinden

Drei Gründe sprechen dafür, dass die vorherbestimmten Klassen in regulierten Prozessen bleiben, statt abgelöst zu werden.

Erstens die Beweisführung. Wo ein Institut einer Aufsicht darlegen muss, warum eine Entscheidung so und nicht anders ausfiel, ist eine benannte Regel das stärkste verfügbare Beweismittel. Kein Protokoll eines Sprachmodellagenten erreicht diese Beweiskraft, weil es die Entscheidung beschreibt, statt sie zu determinieren.

Zweitens die Änderungskontrolle. Eine Entscheidungstabelle lässt sich versionieren, freigeben und im Vier-Augen-Prinzip ändern. Ein Prompt lässt sich das auch – aber seine Wirkung ändert sich zusätzlich, wenn der Anbieter das Modell wechselt, ohne dass jemand im Haus etwas geändert hätte.

Drittens die Zuständigkeit. Für Modellvalidierung im statistischen Sinn existieren etablierte Verfahren, Rollen und Prüfungsroutinen. Für die Validierung eines Sprachmodellagenten existieren sie in den meisten Häusern nicht.

Die realistische Prognose ist deshalb nicht Ablösung, sondern Schichtung: Sprachmodellagenten übernehmen Vorbereitung, Anreicherung und Entwurf, während die verbindliche Entscheidung bei Regel-, Zustands- und Scoringsystemen bleibt. Wo das nicht so ist, sollte es in den Einträgen dieser Enzyklopädie ausdrücklich vermerkt sein.

Kontrollpunkt

Die Frage, die in Agentenprojekten selten gestellt wird

Bevor ein Sprachmodellagent in einen bestehenden Prozess eingebaut wird, ist zu klären, welche Klasse er ersetzt und welche er ergänzt:

  • Ergänzt er? Dann bleibt die verbindliche Entscheidung bei der bestehenden Logik, und der Agent liefert Vorbereitung. Die Kontrollarchitektur bleibt weitgehend unverändert.
  • Ersetzt er eine Regel? Dann geht deterministische Beweisbarkeit verloren, und die Frage nach dem Ersatzbeweismittel ist vorab zu beantworten, nicht bei der nächsten Prüfung.
  • Ersetzt er ein Scoringmodell? Dann greifen bestehende Anforderungen an Modellvalidierung – und die sind für Sprachmodelle nicht ohne Weiteres erfüllbar.
  • Liegt er davor? Ein Agent, der auswählt, welche Fälle überhaupt in die Regelprüfung gelangen, ist trotz unscheinbarer Rolle entscheidungsrelevant. Vorfilter sind Kontrollen.

Der letzte Punkt ist der am häufigsten übersehene. Ein System, das nichts entscheidet, aber bestimmt, worüber entschieden wird, gehört ins Kontrollinventar.

Watchdog-WinkelWas das für die Kartierung bedeutet

Aus diesem Fundamentstück folgen drei Festlegungen für alle weiteren Einträge der Enzyklopädie.

Erstens: Jeder Eintrag benennt die Entscheidungslogik nach der Typologie oben. „KI-gestützt“ ist keine Angabe. Ein Eintrag, der einen Agenten beschreibt, ohne seine Klasse zu nennen, ist unvollständig.

Zweitens: Die Modellbasis wird nur dort geführt, wo ein Modell vorhanden ist. Bei Regel-, Zustands- sowie Planungs- und Optimierungsagenten bleibt das Feld leer – und diese Leerstelle ist eine Information, kein Mangel.

Drittens: Bei hybriden Systemen wird die verbindliche Entscheidungsstelle ausgewiesen. Nicht die auffälligste Komponente zählt, sondern diejenige, deren Ergebnis den Vorgang bindet.

Damit ist der Rahmen gesetzt, in dem die weiteren Referenzstücke stehen. Die Modell-Landkarten zu Frontier-Modellen und lokalen Modellen beschreiben eine Teilmenge dieser Typologie – die letzte Zeile der Tabelle. Die Orchestrierungsschicht beschreibt, wie diese Teilmenge betrieben wird. Die Prozess- und Entscheidungsorchestrierung beschreibt, wie die übrigen acht Zeilen seit zwanzig Jahren betrieben werden.

Fünf Prüffragen an jedes als „Agent“ bezeichnete System

  1. Welche Entscheidungslogik? Regel, Zustand, Optimierung, Scoring, adaptives Lernen, Reinforcement Learning, Cognitive Automation, Sprachmodell – oder welche Kombination? RPA wird gesondert als Ausführungsklasse ausgewiesen.
  2. Wo fällt die bindende Entscheidung? In hybriden Systemen: welche Komponente bindet den Vorgang, und welche liefert nur zu?
  3. Ändert sich das Verhalten ohne Release? Bei adaptivem Lernen und bei rollierenden Modellaliassen lautet die Antwort ja – mit Folgen für die Änderungskontrolle.
  4. Welches Beweismittel gibt es? Eine benannte Regel, ein validiertes Modell, ein Entscheidungsprotokoll – oder nichts?
  5. Was ist die Vergleichsbasis? Wird der neue Agent gegen den tatsächlichen Ist-Zustand gemessen, einschließlich dessen bekannter Fehlerquote – oder gegen ein Idealbild, das nie existiert hat?

Quellen und Beleglage

  1. Die Agentendefinition und die Grundstruktur der Typologie folgen der klassischen Einteilung intelligenter Agenten in der Informatik (wahrnehmen, entscheiden, handeln in einer Umgebung) und sind für die Zwecke dieses Dossiers auf regulierte Prozesse zugeschnitten.
  2. Angaben zu Fehlalarmquoten in der regelbasierten Transaktionsüberwachung: Branchen- und Beratungsauswertungen nennen Spannen zwischen 85 und über 95 Prozent, unter anderem Retail Banker International und Flagright. Eine amtliche oder aufsichtlich veröffentlichte Quote existiert nicht; die Werte stammen überwiegend von Marktteilnehmern mit eigenem Interesse an der Aussage und sind als Größenordnung zu lesen.
  3. Zu Standards für Entscheidungs- und Prozessmodellierung (BPMN, DMN, CMMN) sowie zu ihrer Rolle in der Orchestrierung siehe Referenzstück 5.6 dieses Dossiers.
  4. Aussagen zur Prüfbarkeit einzelner Klassen sind redaktionelle Einordnungen dieses Dossiers auf Grundlage der jeweiligen Verfahrenseigenschaften und keine Rechts- oder Prüfungsberatung.
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