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Das große PEP-Erwachen

Titelbild zur beitrag: Das große PEP-Erwachen

AMLR · PEP · KYC · Szenario-Analyse

Das große
PEP-Erwachen

Die EU-Geldwäscheverordnung tritt 2027 in Kraft — und multipliziert den Kreis der politisch exponierten Personen je nach Institutsart um 20 bis 100 Prozent. Wer heute 1.000 PEP-Kunden betreut, sollte seine Prognose neu rechnen. Eine Analyse mit Szenarien, Rechenweg und institutsspezifischen Handlungsempfehlungen.

Manchmal sind es die kleinen Sätze, die Großes ankündigen. „Geschwister bedeutender Regierungsmitglieder“ — diese vier Wörter in Artikel 2 der EU-Geldwäscheverordnung (AMLR, EU 2024/1624) lassen sich überblättern. Man sollte das nicht tun. Denn sie stehen stellvertretend für eine strukturelle Erweiterung des PEP-Begriffs, die das KYC-Onboarding in Deutschland ab dem 10. Juli 2027 grundlegend verändern wird.

Die ehrliche Antwort auf die Frage „wie viel wächst unser PEP-Portfolio?“ lautet: Es kommt darauf an. Auf die Institutsart, auf das Geschäftsmodell, auf den bisherigen Auslegungsspielraum. Dieser Artikel rechnet drei Szenarien durch — und zeigt anschließend, was für Großbanken, Regionalbanken, Spezialinstitute und internationale Häuser jeweils konkret zu tun ist.

PEPs heute (GwG)
~3.500
Nationale Funktionsträger, Botschafter, Richter, Bundesbankvorstand …
PEPs 2027 (AMLR)
~31.000
Plus lokale Mandatsträger, Parteivorstände, SOE-Organe ab 50k EW
Kundenpfad (+20 %)
1.200
aus 1.000 PEP-Kunden — vorsichtiges Szenario (Großbank, breite Abdeckung)
Kundenpfad (+100 %)
2.000
aus 1.000 PEP-Kunden — aggressives Szenario (Regionalbank, enge Auslegung)

Was die AMLR konkret ändert

Die Geldwäscherichtlinien-Familie hatte die Definition des PEP-Begriffs bislang den Mitgliedstaaten überlassen — mit dem bekannten Ergebnis: 27 verschiedene Listen, 27 Auslegungen, 27 Chancen für Jurisdiktionsarbitrage. Damit ist es vorbei. Die AMLR ist Verordnung, keine Richtlinie. Sie gilt ab Juli 2027 unmittelbar und ohne nationalen Umsetzungsspielraum.

Der entscheidende Hebel liegt in Art. 2 Abs. 1 Nr. 4–6 AMLR: PEP-Status erhalten künftig Funktionsträger in Gebietskörperschaften mit mindestens 50.000 Einwohnern — ihre Parlamente, Vorstände und Aufsichtsgremien eingeschlossen. Hinzu kommen Leitungsorgane staatlich kontrollierter mittlerer und großer Unternehmen sowie Parteivorstände auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Und: Geschwister werden nahestehende Personen (RCA).

„Was bislang als lokalpolitisches Ehrenamt galt, wird 2027 zum Compliance-Event. Der Stadtratsvorsitzende von Offenbach ist dann regulatorisch genauso interessant wie ein Staatssekretär.“

Ruth de la Lucha, FinCrime Watchdog

Woher die ~27.500 neuen PEPs kommen

Ordnungsgrößen auf Basis öffentlich verfügbarer Statistiken (Destatis, Statistische Landesämter, BaFin AuA-GwG Nov. 2024).

KategorieRechenbasisPersonen
Bürgermeister/OB ≥ 50.000 EW neu 106 kreisfreie Städte + ~30 kreisangehörige Großstädte + 136
Landräte (Kreise fast alle > 50k EW) neu 294 Landkreise × 1 Landrat + 280
Stadtratsmitglieder (≥ 50.000 EW) neu 136 Städte × Ø 45 Ratsmitglieder + 6.120
Kreistagsmitglieder (≥ 50.000 EW) neu 280 Landkreise × Ø 55 Mitglieder + 15.400
Parteivorstände national + Landesverbände neu 7 Parteien × (25 Bundesvorstand + 16 × 15 Landesvorstand) + 1.855
Kommunale SOE-Organe (mittel/groß) neu ~600 qualifizierende Unternehmen × Ø 6 Organmitglieder + 3.600
GwG-Bestand (Bundes- und Landesebene) Bundestag, BReg, Landtage, Justiz, Bundesbank, Botschafter … ~ 3.450
Gesamt PEPs unter AMLR (Deutschland) ≈ 30.841

Screening-Universum im Vergleich

PEPs heute (GwG)
~3.450
PEPs 2027 (AMLR)
~30.841
RCAs heute (GwG)
~17.250
RCAs 2027 (AMLR)
~200.467

Drei Szenarien — von vorsichtig bis aggressiv

Ausgangspunkt: 1.000 PEP-Kunden heute. Wie viele sind es ab Juli 2027? Seriöse Einzelzahlen veröffentlicht niemand — die Spannweite ist real und hängt vom Institutstyp ab.

🟢 Vorsichtiges Szenario
1.200–1.300
+20 % bis +30 %
Großbank mit bereits breiter internationaler PEP-Abdeckung. Relative Zunahme gering, absolute Zahlen trotzdem signifikant.
🟡 Mittleres Szenario
1.400–1.600
+40 % bis +60 %
Typische überregionale Bank, Sparda, PSD. Deutlicher Zuwachs durch neue lokale Kategorien — aber kein Extremfall.
🔴 Aggressives Szenario
1.700–2.000
+70 % bis +100 %
Starke lokale Präsenz, bislang enge GwG-Auslegung. Regionalbank/Sparkasse mit Kommunalbezug — hier schlägt die Reform am härtesten durch.

Wirkung nach Institutsart

Dieselbe Regulierung, sehr unterschiedliche Auswirkungen — je nachdem, wen ein Institut bislang als Kunden hatte und wie weit es den PEP-Begriff bereits ausgelegt hat.

🏦 Großbank / bundesweit 1.000 → 1.200–1.400 PEPs
1.000
+200–400
🏘️ Regionalbank / Sparkasse / Volksbank 1.000 → 1.500–2.000 PEPs
1.000
+500–1.000
⚙️ Spezialinstitut / FinTech / Zahlungsinstitut 1.000 → 1.200–1.600 PEPs
1.000
+200–600
🌍 Auslandsbank / EU-weit operativ 1.000 → 1.300–1.500 PEPs
1.000
+300–500
🏦
Großbank / bundesweit
+20–40 %
1.200–1.400
aus 1.000 Ausgangs-PEPs
  • Breite PEP-Abdeckung schon heute — geringste relative Zunahme
  • Absolute Zuwächse trotzdem erheblich
  • Harmonisierung der EU-Definition konzernweit ausrollen
  • Vorbereitung auf AMLA-Datenabfragen (100–150 Datenpunkte)
🏘️
Regionalbank / Sparkasse / VoKu
+50–100 %
1.500–2.000
aus 1.000 Ausgangs-PEPs
  • Stärkster Hebel: neue lokale Mandatsträger-Kategorien
  • Stadtrats- und Kreistagsmitglieder im Geschäftsgebiet mappen
  • Filialschulung: Kommunalmandate, faktische Machtpositionen
  • Produkt- und Limitstrategie für kommunales Kreditgeschäft anpassen
⚙️
Spezialinstitut / FinTech
+20–60 %
1.200–1.600
aus 1.000 Ausgangs-PEPs
  • Hebel stark abhängig vom Kundensegment (Retail vs. HNWI vs. Public)
  • FinTechs mit internationalem Fokus tendieren zum oberen Ende
  • API-basiertes Screening, automatisierte KYC-Journeys
  • EBA-Leitlinien zu CASPs und Cross-Border-Zahlungen integrieren
🌍
Auslandsbank / EU-weit operativ
+30–50 %
1.300–1.500
aus 1.000 Ausgangs-PEPs
  • Hohe PEP-Dichte schon heute, aber harmonisierter Druck durch AMLA
  • EU-Definition konzernweit ausrollen, lokale Verschärfungen ergänzen
  • AMLA-Direktaufsichtskandidaten: automatisierte Reporting-Fähigkeit
  • Quantitative Szenariosimulation je Segment (Retail, PB, Corp, PS)

Der stille Multiplikator: Geschwister

Die Einbeziehung von Geschwistern als RCAs klingt nach einer Randnotiz. In der Praxis ist sie ein Multiplikator. Rund 31.000 künftige PEPs × Ø 1,5 Geschwister (Mikrozensus 2021) ergeben ~46.500 neue RCA-Einträge — zuzüglich der RCAs, die den 27.500 neuen PEP-Kohorten aus Gattenschaft, Eltern und erwachsenen Kindern ohnehin zustehen.

Ergebnis: Das Gesamt-RCA-Universum wächst von heute ~17.000 auf rund 200.000 Personen. Jede Bank, die heute 100 PEP-Kunden screent, sollte 2027 mit ~580 relevanten Datensätzen rechnen.

⚡ Praxis-Konsequenz
PEP-Datenbanken sind derzeit nicht bereit. Die großen Anbieter decken lokale und kommunale Listen aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten bislang nur rudimentär ab. Die AMLD6 verpflichtet jeden Mitgliedstaat, eine öffentliche, regelmäßig aktualisierte Funktionsliste zu veröffentlichen. Diese Listen werden ab 2027 die operativen Ankerpunkte für das Re-Screening sein. Wer jetzt nicht mit seinen Screeninganbietern über Coverage-Gaps spricht, kauft sich einen Befund im nächsten Audit.

Handlungsempfehlungen — institutsspezifisch

Die Fachliteratur ist sich einig: Die Vorbereitung muss deutlich vor dem 10. Juli 2027 starten. Aufgeklappt — nach Institutstyp sortiert.

  • PEP-Policy und Risikoanalyse aktualisieren: Integration der erweiterten Definition (lokal/regional, Geschwister, nahestehende Personen) und Harmonisierung mit EU-Definition.
  • Screening-Setup aufrüsten: Anbindung spezialisierter Datenbanken, Konfiguration neuer PEP-Funktionen und Public-Office-Listen, effiziente Alert-Triage.
  • CDD/EDD-Workflows anpassen: Erfassung zusätzlicher Daten (Geschwister, lokale Mandate), definierte Trigger für EDD bei PEPs, Schnittstellen zum Monitoring.
  • Ressourcenplanung: FTE-Bedarf, Schulungen und ggf. Near-/Offshoring-Modelle aufgrund erwarteter PEP-Alert-Zunahme anpassen.
  • Lokales Mandatsträger-Mapping: Strukturierte Liste relevanter Ämter im Geschäftsgebiet aufbauen (Städte/Landkreise ≥ 50.000 EW), ggf. mit Verbänden koordinieren.
  • Vertriebs- und Filialschulung: Sensibilisierung für kommunale Mandatsträger, Ehrenämter mit faktischer Machtposition und deren Familienmitglieder.
  • Produkt- und Limitstrategie: PEP-spezifische Limitierungen und engere Monitoring-Szenarien im Kommunalkredit- und Mittelstandsgeschäft.
  • Konzernweite Harmonisierung: EU-Definition der PEPs konzernweit ausrollen, lokale Verschärfungen in Drittstaaten zusätzlich pflegen.
  • Automatisierte Reporting-Fähigkeit: Vorbereitung auf AMLA-Datenanforderungen (100–150 Datenpunkte inkl. PEP-Kennzahlen pro Institut).
  • Modell- und Szenario-Ansatz: Quantitative Simulation der PEP-Zunahme je Segment (Retail, Corporate, Private Banking, Public Sector) und Ableitung von Kapazitäts- und IT-Bedarf.
  • Industrialisiertes KYC/PEP-Onboarding: API-basiertes Screening, automatisierte KYC-Journeys, klare Fallback-Prozesse für manuelle EDD.
  • Krypto-/Payment-Leitlinien der EBA und ESAs: Integration der verschärften CDD-Leitlinien zu Transfers und CASPs, insbesondere für Cross-Border-Zahlungsströme.
  • Kundensegment-Analyse: Hebel stark von Retail vs. HNWI vs. Public Sector abhängig — präzise Schätzung vor Budgetplanung erstellen.

Wann passiert was?

2024
19. Juni 2024 — Veröffentlichung im EU-Amtsblatt AMLR, AMLA-VO und AMLD6 treten in Kraft. Geldtransfer-VO gilt seit 30. Dezember 2024.
2025
1. Juli 2025 — AMLA operativ, BaFin-AuA in Kraft AMLA nimmt die Arbeit auf. BaFin-AuA mit verkürzten Aktualisierungsfristen gilt seit Februar 2025. EBA-Konsultation zu den vier RTS-Paketen abgeschlossen.
2026
10. Juli 2026 — CDD-RTS finalisiert AMLA muss den Customer-Due-Diligence-RTS fertigstellen — die verbindliche Blaupause für PEP-Screening, UBO-Erfassung und Risikomethodik.
2027
10. Juli 2027 — AMLR gilt unmittelbar Das GwG wird weitgehend abgelöst. Alle neuen PEP-Kategorien, Datenpflichten und Fristen sind ab diesem Datum bindend.
🧮 Faustregel für Compliance-Teams
Aus 1.000 PEP-Kunden heute werden je nach Institutsart 1.200 bis 2.000 ab Sommer 2027. Die Spannweite ist realistisch — exakte Faktoren gibt es nicht, weil niemand verlässliche Daten über die Überlappung lokaler Mandatsträger mit dem jeweiligen Kundenstamm hat. Wer das jetzt modelliert, hat 2027 ein Budget-Argument. Wer es nicht tut, hat 2027 ein Audit-Problem.
· · ·

Die AMLR ist kein Bürokratiemonster um seiner selbst willen. Wer öffentliche Mittel verwaltet — als Landrat, Stadtratsmitglied oder Aufsichtsrat einer kommunalen Stadtwerke GmbH — ist bislang weitgehend unterhalb des PEP-Radars geflogen. Das ändert sich. Das Problem ist nicht die Erweiterung des PEP-Begriffs. Das Problem ist die operative Diskrepanz zwischen dem regulatorischen Anspruch und dem, was Datenbanken, Onboarding-Systeme und Screening-Tools heute leisten können.

Diese Diskrepanz muss in den nächsten 16 Monaten geschlossen werden. Das ist keine abstrakte Compliance-Zukunft — es ist ein konkreter Projektauftrag mit einem fixen Datum.


Methodik & Quellen Szenario-Bandbreiten auf Basis: Kerberos Compliance (Webinar Feb. 2026), Rödl & Partner, Deloitte Legal, Haufe, EY, Creditreform Compliance, KYCnow, SP Unternehmerforum. Rechenbasis Personenzahlen: Destatis Gemeindeverzeichnis 2023, Statistische Ämter (Kreistags-/Stadtratsmitglieder), Destatis „Unternehmen in öffentlicher Hand“ (~600 mittlere/große), BaFin AuA-GwG Nov. 2024, Mikrozensus 2021. Regulatorische Grundlage: AMLR (EU 2024/1624) Art. 2, 43–46; AMLD6 (EU 2024/1640). Alle Zahlen sind Ordnungsgrößen, keine amtlichen Daten. KI-Experiment: Dieser Artikel wurde unter redaktioneller Aufsicht von Yuyu (Jürgen Schiller García) von der Persona Ruth de la Lucha erstellt.
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